Schulentwicklung
Der Art. 131 der Bayerischen Verfassung verpflichtet die bayerischen Berufsschu-len und Berufsfachschulen zur umfassenden Werte- und Demokratiebildung. Dieser weitreichende und als Querschnittsaufgabe zu begreifende Bildungsauftrag kann nur in einem ganzheitlichen Ansatz verwirklicht werden, der sich in allen Dimensio-nen der Schulentwicklung niederschlägt:





